Darf ich das? Alle Infos zur Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen in Österreich
Du kannst wunderbare Momente genießen, wenn du deine Terrasse überdachst. Aber was sagt eigentlich die Bürokratie dazu? Kannst du einfach so ins Blaue hinein eine Terrassenüberdachung zusammenschustern? Oder braucht es dafür eine offizielle Baugenehmigung von der Behörde? Wir klären auf, wie die Gesetzeslage in Österreich ist.
Faktoren für eine Baugenehmigung
Terrassenüberdachungen bedürfen meist einer Baugenehmigung - selbst wenn es eine einfache Überdachung ist. Denn dabei handelt es sich oftmals um eine Umbau- oder Ausbaumaßnahme an einem bereits bestehenden Gebäude. Schon allein deswegen solltest du dich vorab bei deinem zuständigen Bauamt beraten lassen. Doch auch für frei stehende Terrassenüberdachungen kann in bestimmten Fällen eine Genehmigung erforderlich werden.
Folgende Faktoren sind bei der Baugenehmigung für Terrassenüberdachungen von Bedeutung:
Region, in der du lebst (ggf. sogar die genaue Stadt)
ggf. der Bebauungsplan
Größe/Maße der Terrassenüberdachung
Das Material der Überdachung und auch des Daches ist hingegen nicht von Bedeutung.
Unterschiede von Bundesland zu Bundesland
Da sich die Regelungen bezüglich einer Terrassenüberdachung Baugenehmigung nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern teils sogar von Stadt zu Stadt unterscheiden können, empfehlen wir dich persönlich bei deinem zuständigen Bauamt beraten zu lassen.
Einen ersten Aufschluss darüber, ob du eine Baugenehmigung benötigst, kannst du den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer entnehmen. Sollte deine Terrassenüberdachung die darin vorgegebenen Höchstmaße überschreiten, benötigst du eine Baugenehmigung. Diese Information ersetzt aber keinesfalls das Gespräch beim Amt!
Der Bebauungsplan
Der Bebauungsplan deiner Gemeinde regelt die bauliche Entwicklung und Ausführung in deinem Einzugsgebiet. Er ist Teil der Gemeinde- und Städteentwicklung und muss, wenn vorhanden, auch bei Bauvorhaben wie Terrassenüberdachungen beachtet werden.
Für den Fall, dass kein Bebauungsplan existiert, gilt das Baugesetzbuch auf Bundesebene!
Vorschriften der Landesbauordnung
Du musst zudem immer die Vorschriften deiner jeweiligen Landesbauordnung einhalten:
Abstandsflächen
Statische Anforderungen
Brandschutz
Zugelassene Baustoffe
Terrassenüberdachung Baugenehmigung: Formulare
Wenn dein Bauvorhaben einen Bauantrag benötigt, gibt es einige Formulare, die du beziehungsweise ggf. ein Architekt oder Bauingenieur einreichen musst. In vielen Bundesländern muss ein Bauantrag sogar von einer qualifizierten Person (Architekt, Bauingenieur) unterschrieben werden.
Die folgende Liste stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Informiere dich deshalb frühzeitig, welche zusätzlichen Dokumente du für die Beantragung noch brauchst.
Übersicht der benötigten Formulare:
Bauantragsformular
Baubeschreibung und Übersicht über die Herstellungskosten
Bauzeichnung mit Grundriss, Schnitten und Ansichten
Statik
Einfacher Lageplan des Baugrundstücks vom Katasteramt
Baugenehmigungsverfahren mit Unterschrift des Entwurfsverfassers (Architekt oder Bauingenieur)
Baugenehmigungsverfahren für die Statik mit Unterschrift des Ausstellers der Statik
Unser Tipp: Bei der Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien wird es schnell sehr kompliziert und undurchschaubar. Du kannst Fachleute, wie Architekten oder Ingenieure hinzuziehen, welche alle Fragen der Genehmigung für dich klären.
Zum Schluss: Sprich mit den Nachbarn
Um spätere Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden, solltest du das Bauvorhaben so früh wie möglich mit deinen Nachbarn absprechen.
Terrassenüberdachungen in Österreich: So gehst du am besten vor
Wie du die Überdachung ums Eck bauen oder als Carport nutzen können, zeigen unsere Überdachungs-Beispiele für Sonderanfertigungen. Von der Terrassenüberdachung zum Gartenzimmer? Das geht ganz einfach mit Glasschiebewänden oder mit unserem Terrassenüberdachungs-Konfigurator. Doch bevor du dich in deinem neuen Gartenzimmer entspannen kannst, muss erst einmal die Terrassenüberdachung aufgebaut werden. Wir wünschen viel Erfolg!
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