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Grundsteuererklärung Gartenhaus: Was du zur Grundsteuer wissen musst

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte das Grundsteuerrecht, so wie es bislang praktiziert wurde und noch wird, im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt (Urteil vom 10. April 2018, BVerfGE 148, 147 – 217). Der Grund: Gleichartige Grundstücke behandle das Gesetz unterschiedlich. Damit verstoße es gegen das im Grundgesetz (GG) verankerte Gebot der Gleichbehandlung. Seit dem Jahr 2019 gibt es eine Neuregelung: das Gesetzpaket zur Reform der Grundsteuer (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG). Wir liefern Antworten rund um die Grundsteuer und Grundsteuererklärung Gartenhaus.

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine sogenannte Objektsteuer. Sie wird auf deinen Grundbesitz erhoben, also auf Grundstücke mit Gebäuden sowie mit land- und forstwirtschaftlichen Betrieben darauf. Zahlen müssen die Grundsteuer die Eigentümer. Bei Vermietung lässt sich die Grundsteuer auch über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Die Steuereinnahmen – laut dem Bundesministerium der Finanzen jährlich etwa 15 Milliarden Euro – fließen komplett in die Kassen der Städte und Gemeinden, für die sie damit eine der wichtigsten Einkommensquellen ist.

Warum war eine Reform des Grundsteuerrechts nötig?

Um die Grundsteuer zu berechnen, zog und zieht man bislang Jahrzehnte alte Grundstückswerte (sogenannte Einheitswerte) heran. In den sogenannten alten Bundesländern (Westdeutschland) seien das laut dem Bundesfinanzministerium die Grundstückswerte aus dem Jahr 1964, in den sogenannten neuen Bundesländern (Ostdeutschland) Werte von 1935.

Seit diesen beiden Referenzjahren hätten sich Grundstücks- und Gebäudewerte demnach in West und Ost sehr unterschiedlich entwickelt. Daher komme es zu steuerlichen Ungleichbehandlungen, die dem BVerfG zufolge unvereinbar mit dem Grundgesetz seien – die Einheitsbewertung habe sich von den tatsächlichen Immobilienwerten entkoppelt. Es entsteht der Effekt, dass aktuell für vergleichbare Immobilien in benachbarter Lage Grundsteuerzahlungen fällig würden, die sich deutlich unterscheiden könnten.

Wie wird die Grundsteuer bislang berechnet?

Die Einheitswerte multipliziert man zuerst mit einem einheitlichen Faktor (sogenannte Steuermesszahl) und dann mit dem sogenannten Hebesatz. Während die Steuermesszahl nach altem Recht bundeseinheitlich festgelegt sei, werde der Hebesatz – und damit die Grundsteuerhöhe – von den Gemeinden festgelegt, erklärt das Bundesfinanzministerium.

Was bringt die Gesetzesreform?

Das Gesetzpaket zur Grundsteuerreform umfasst drei Gesetze:

1. Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts

In diesem Gesetz findest du die neuen Bewertungsregeln für Zwecke der Grundsteuer auf Bundesebene. Darunter auch, dass Deutschlands gesamter Grundbesitz zum Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet werde. Dazu sollten die Eigentümer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch an das Finanzamt übermitteln: die sogenannte Grundsteuererklärung. Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung endete am 31. Januar 2023.

2. Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung

Das Gesetz räumt den Städten und Gemeinden das Recht ein, ab 2025 aus städtebaulichen Gründen auf unbebaute, baureife Grundstücke einen erhöhten Hebesatz festzulegen.

3. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 125b)

Das Gesetz schreibt die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Grundgesetz fest. Zugleich räumt es den Bundesländern das Recht ein, bei der Grundsteuer eigene, vom Bundesgesetz abweichende landesrechtliche Regelungen einzuführen (sogenannte Länderöffnungsklausel).

Ist das Grundsteuerrecht in allen Bundesländern gleich?

Die fünf Bundesländer

  • Baden-Württemberg,

  • Bayern,

  • Hamburg,

  • Hessen und

  • Niedersachsen

hätten laut dem Bundesfinanzministerium bislang Gebrauch von der Länderöffnungsklausel gemacht. Der Handelskammer Hamburg zufolge habe die Hansestadt sich mit ihrem Hamburgischen Grundsteuergesetz (HmbGrStG) zum Beispiel für das sogenannte Wohnlagemodell entschieden. Das Saarland und Sachsen würden dem Ministerium zufolge grundsätzlich das Bundesmodell anwenden, hätten jedoch vom Bundesgesetz abweichende Steuermesszahlen eingeführt.

Ab wann musst du die neue Grundsteuer zahlen?

Die mit neuen Werten berechnete Grundsteuer ist ab 2025 zu zahlen, ganz gleich, ob gemäß Bundesrecht oder abweichendem Landesrecht. Die konkrete künftige Höhe der individuellen Grundsteuer könne vermutlich erst ab Herbst 2024 benannt werden, erklärt das Bundesfinanzministerium.

Deshalb werde die Grundsteuer demnach bis zum 31. Dezember 2024 auf Grundlage der Einheitswerte erhoben.

Gartenhaus Grundsteuererklärung: Sind auch Gärten grundsteuerpflichtig?

Für das Steuerrecht zählt der Besitz von Obstgrundstücken oder Schrebergärten steuerrechtlich zur land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung und finde aus diesem Grund seine Entsprechung in der Grundsteuererklärung. Das Finanzamt (FA) Hessen erklärt das auf seiner Internetseite so.

Bei Gärten unterscheide das Gesetz demnach zwischen dem sogenannten Grundvermögen und land- und forstwirtschaftlichem Vermögen. Die Abgrenzungskriterien zwischen den Vermögensarten hätten sich demnach mit der Grundsteuerreform nicht geändert.

Unser Tipp: Dass dein Garten als land- und forstwirtschaftliches Vermögen zählt, kannst du dem FA Hessen zufolge am Aktenzeichen erkennen: An sechster Stelle stünde dann dort die Ziffer 7.

Grundsteuererklärung bei Hausgärten

Ein zu deinem Gebäude (Ein-, Zweifamilien- oder Mehrfamilienhaus) gehörender Garten zähle unabhängig von seiner Nutzung zum sogenannten Grundvermögen. Er fließe deshalb mit der jeweiligen Fläche in die Berechnung des Grundsteuermessbetrags ein.

Grundsteuererklärung bei Gärten im Außenbereich

Gärten außerhalb der Städte und Gemeinden dagegen seien demnach häufig als land- und forstwirtschaftliches Vermögen einzustufen. In vielen Fällen sei Gemüse- oder Obstbau für private Gärten die zutreffende Nutzung. Bei einer Streuobstwiese müsse eine landwirtschaftliche Nutzung erklärt werden.

Gebe es keinen Gemüse- und Obstbau und stünden stattdessen Freizeitzwecke im Vordergrund sei der Garten dem Grundvermögen zuzuordnen. Dann werde der Grundsteuermessbetrag für ein unbebautes Grundstück ermittelt.

Grundsteuererklärung bei Kleingartenland und Dauerkleingarten

Nach § 240 des Bewertungsgesetzes (BewG) würde im Sinne des Bundeskleingartengesetzes auch Kleingartenland und Dauerkleingartenland als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gelten. Zum Kleingartenland zählten dem FA Hessen zufolge nur Flächen in einer Anlage, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen wie Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern zusammengefasst seien (Kleingartenanlage).

Zur Nutzung Dauerkleingarten zähle die Fläche eines Kleingartens, wenn diese im Bebauungsplan als Dauerkleingarten ausgewiesen sei. Diese Flächen seien in der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag mit der Nutzung „Kleingartenland“ anzugeben.

Wie geht das neue Grundsteuerrecht mit Garagen, Carports und Stellplätzen künftig um?

Die Freie und Hansestadt Hamburg schreibt, dass, wenn zu einer Wohnnutzung Stellplätze in Garagen oder Tiefgaragen gehören würden, die Nutzfläche dieser Stellplätze bis zu insgesamt 50 Quadratmeter (m2) je wirtschaftlicher Einheit außer Ansatz bliebe. Stellplätze im Freien und Carports seien demnach nicht als Nutzfläche zu erklären.

Und wie berücksichtigt die Grundsteuererklärung Gartenhaus, Gartenschuppen & Co.?

Gartenschuppen, Gartenhaus und Ähnliches würden regulär als Gebäudefläche mitberücksichtigt. Bliebe die Gebäudefläche aller auf dem Grundstück errichteten Bauwerke in Summe unter 30 m2, bliebe die Grundsteuererklärung Gartenhaus & Co. demnach aber unberücksichtigt.

Eigener Garten oder Pachtgarten: Wer ist für die Grundsteuererklärung zuständig (gewesen)?

Für die Grundsteuererklärung ist/war der Eigentümer zuständig. Pächter eines Kleingartens mussten/müssen demzufolge keine weiteren Schritte unternehmen, schließlich gehört der Garten einem Eigentümer, ganz gleich, ob Privatperson oder Kommune.

Grundsteuer in Österreich: Das solltest du wissen!

Auch in Österreich sei die Grundsteuer eine Sachsteuer auf inländischen Grundbesitz. Sie werde dem Bundesministerium Finanzen zufolge aufgrund bundesgesetzlicher Regelung (Grundsteuergesetz) von den Gemeinden erhoben, denen der Ertrag dieser Steuer auch zur Gänze zukomme.

Bemessungsbasis sei dabei der vom Finanzamt Österreich festgestellte Grundsteuermessbetrag. Er errechne sich aus dem Einheitswert des jeweiligen Grundbesitzes (wirtschaftliche Einheit) nach den Bestimmungen der §§ 18 und 19 des Grundsteuergesetzes errechnet.

Österreich unterscheide zwischen Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundsteuer B für Grundvermögen. Die Gemeinden seien gemäß Finanzausgleichsgesetz ermächtigt, bei der Steuerfestsetzung einen einheitlichen Hebesatz von bis zu 500 Prozent auf den Grundsteuermessbetrag anzuwenden. So ergebe sich die Grundsteuer aus der Formel: Steuermessbetrag x Hebesatz (maximal 500 Prozent) = jährliche Grundsteuer

Grundsteuer (Liegenschaftssteuer) in der Schweiz: Das solltest du wissen!

Das Schweizer Steuerrecht veranlage dem Hauseigentümerverband (HEV) Schweiz zufolge Liegenschaften wie anderes bewegliches oder unbewegliches Vermögen bei der Vermögenssteuer. Zudem erhöben einzelne Kantone und Gemeinden demnach noch eine Objektsteuer in Form der Liegenschafts- oder Grundsteuer, der natürliche und juristische Personen gleichermaßen unterlägen. Da die Erhebung einer derartigen Objektsteuer in der Kompetenz der Kantone liege, gebe es diverse kantonale und kommunale Unterschiede zu beachten.

Der volle Wert des Grundstücks werde laut dem HEV als Objektsteuer besteuert. Schulden ließen sich nicht vom Wert abziehen. Auch die individuelle Leistungsfähigkeit der Person sei fürs Besteuern nicht maßgebend. Die Grundsteuer werde proportional zum Wert des Grundstücks erhoben. Die Steuersätze würden dabei in allen Kantonen in Promille ausgedrückt und es werde kein sogenannter Steuerfuß angewendet.

Gut zu wissen: Grundsteuerpflichtig sei auch in der Schweiz prinzipiell der Eigentümer der Liegenschaft. Bestehe ein Nutznießungsverhältnis, so sei der Nutznießer steuerpflichtig. Dabei komme es nicht darauf an, wo die steuerpflichtige Person ihren steuerlichen (Wohn-) Sitz habe. Die Steuer sei am Ort, wo die Liegenschaft liege, geschuldet.

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Titelbild: ©iStock/Wipada Wipawin
Artikelbilder: Bild 1: ©iStock/Bet_Noire; Bild 2: ©iStock/AlexBrylov; Bild 3: ©iStock/filmfoto; Bild 4 (Collage): ©GartenHaus GmbH