Was sagt das Gesetz? Baugenehmigung für Gartenhäuser in Deutschland
Mein Garten, meine Entscheidung. Das könnte man denken, wenn es um den Bau von Gartenhäusern geht. Doch je nach Bundesland, Grundstücksbeschaffenheit und Größe des Gartenhauses gibt es Einschränkungen. Denn einige Gartenpavillons benötigen eine Baugenehmigung. Wir sagen Ihnen, was Sie beim Bau Ihres Gartenhauses beachten müssen und wie die Baugenehmigungen je nach Bundesland aussehen.
Baugenehmigung: Ja oder Nein?
Ob Sie eine Baugenehmigung brauchen, können Sie anhand von diesen drei Punkten erörtern:
- Wie groß soll mein Gartenhaus werden?
- Wo steht es bzw. wie ist mein Grundstück beschaffen?
- Wie möchte ich mein Gartenhaus nutzen (zum Beispiel als Abstellraum oder aber als Aufenthaltsraum)?
Je nachdem in welchem Bundesland Sie leben, gibt es bei den oben genannten Punkten Einschränkungen.
Bundeslandspezifische Genehmigungsvorschriften
Ob das Errichten eines Gartenhauses ohne Baugenehmigung möglich ist, wird in den jeweiligen Landesbauordnungen festgehalten. Nicht baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben sind sogenannte „Verfahrensfreie Vorhaben“. Bei Unsicherheit in Bezug auf das gekaufte Gartenhaus und die fällige Baugenehmigung ist es ratsam erst einmal zur Behörde zu gehen und nach der Genehmigungsfähigkeit Ihres Projektes zu fragen.
Ist dies geklärt, sollten Sie einen qualifizierten Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur) mit der Erarbeitung des Bauantrages beauftragen. In den meisten Bundesländern dürfen nur qualifizierte Personen mit einer offiziellen Bauvorlageberechtigung Bauanträge als Entwurfsverfasser unterschreiben. Mit unserem Bauantragsservice Kontaktformular können Sie ganz einfach Kontakt zu unseren Experten aufnehmen:
Bauantragsservice Kontaktformular
Bauantragsservice Gartenhausbaugenehmigung für Deutschland. Diesen Service können wir leider nicht außerhalb Deutschlands anbieten.
Landesbauordnungen (Stand Januar 2018):
Bitte beachten Sie, dass wenn in einem Bereich eigentlich keine Bebauung vorgesehen ist, z.B. außerhalb von Ortschaften, von einem „Außenbereich“ die Rede ist. In diesem Fall sind die Anforderungen noch strenger, dort müssen Sie fast alles beantragen, auch Häuschen die innerorts genehmigungsfrei wären. Ein bebauter Ortsteil untergliedert sich in Gebiete, wo es einen Bebauungsplan gibt und Gebiete, die ohne Bebauungsplan entstanden sind.
Ohne Bebauungsplan muss sich ein geplantes Bauvorhaben nach § 34 BauGB „einfügen“. Mit Bebauungsplan ist festgeschrieben was geht und was nicht geht. Die zuständige Gemeinde stellt Bebauungspläne auf und legt im allgemeinen fest, wo der Ort und damit der im Zusammenhang bebaute Ortsteil endet und der Außenbereich beginnt.
Die folgenden Vorschriften gelten für die einzelnen Bundesländer:
Baden-Württemberg
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
Anhang zu:„§ 50 Verfahrensfreie Vorhaben:
Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40 m³, im Außenbereich bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt.
Bayern
Bayerische Bauordnung (BayBO)
Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
(1) Verfahrensfrei sind
1. folgende Gebäude:
a) Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m3, außer im Außenbereich
Berlin
Bauordnung für Berlin (BauOBln)
§ 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
(1) Verfahrensfrei sind
1. folgende Gebäude:
a) eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich, sowie untergeordnete Gebäude wie Kioske, Verkaufswagen und Toiletten auf öffentlichen Verkehrsflächen
Brandenburg
§ 61 Genehmigungsfreie Vorhaben
(1) Baugenehmigungsfrei sind:
1. folgende Gebäude oder bauliche Anlagen:
a) Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten mit nicht mehr als 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt, die nicht im Außenbereich liegen; dies gilt nicht für Garagen, Ställe sowie Gebäude, die Verkaufs- oder Ausstellungszwecken dienen,
g) Wochenendhäuser mit nicht mehr als 50 Quadratmeter Grundfläche und 4 Meter Höhe in durch Bebauungsplan nach § 30 Absatz 1 oder Absatz 2 des Baugesetzbuchs festgesetzten Wochenendhausgebieten oder auf bauaufsichtlich genehmigten Wochenendplätzen,
h) Gartenlauben einschließlich Freisitz mit nicht mehr als 24 Quadratmeter Grundfläche in Dauerkleingartenanlagen nach dem Bundeskleingartengesetz oder bauaufsichtlich genehmigten Kleingartenanlagen
Bremen
Bremische Landesbauordnung (BremLBO)
§ 61 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen, Vorhaben des Bundes
(1) Verfahrensfrei sind
1. folgende Gebäude:
a) eingeschossige Gebäude mit einer Bruttogrundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich,
Hamburg
Hamburgische Bauordnung (HBauO)
„Anlage 2 –Verfahrensfreie Vorhaben nach §60:
1. Gebäude und Überdachungen:
1.1 ein eingeschossiges Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30 m³ umbauten Raum je zugehörigem Hauptgebäude, außer im Außenbereich,
Hessen
Hessische Bauordnung (HBO)
„Anlage 2: Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 55:
1.1 Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude nicht mehr als 30 m³Brutto-Rauminhalt haben und weder Verkaufs-noch Ausstellungszwecken dienen…“
Mecklenburg-Vorpommern
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern
„§61 Verfahrensfreie Bauvorhaben:
(1) Verfahrensfrei sind
1. folgende Gebäude:
a) eingeschossige Gebäude mit einer Brutto- Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich,….“
Niedersachsen
Niedersächsische Bauordnung
Anhang (zu § 60 Abs. 1)
Verfahrensfreie Baumaßnahmen
1. Gebäude
1.1 Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 m3 – im Außenbereich nicht mehr als 20 m3 – Brutto-Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken noch dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen,
Nordrhein-Westfalen
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
„§65 Genehmigungsfreie Vorhaben:
(1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung: 1. Gebäude bis zu 30 m³ Brutto Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches); dies gilt nicht für Garagen und Verkaufs- und Ausstellungsstände…“
Rheinland-Pfalz
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
„§62 Genehmigungsfreie Vorhaben:
(1) Unbeschadet einer nach anderen Vorschriften erforderlichen Genehmigung bedürfen keiner Baugenehmigung das Errichten, Herstellen, Aufstellen, Anbringen oder Ändern von folgenden baulichen Anlagen, anderen Anlagen und Einrichtungen:
1. Gebäude
a) Gebäude bis zu 50 m³, im Außenbereich bis zu 10 m³ umbauten Raums ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten; ausgenommen sind Kulturdenkmäler und Gebäude in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern sowie Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsstände.“
Saarland
Landesbauordnung Saarland
„§ 61Verfahrensfreie Vorhaben, Beseitigung von Anlagen
(1) Verfahrensfrei sind:
1. folgende Gebäude:
a) eingeschossige Gebäude bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche,..“
Sachsen
Sächsische Bauordnung
„§61 Verfahrensfreie Bauvorhaben
(1) Verfahrensfrei sind
1. folgende Gebäude:
a) eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich,…
h) Gartenlauben in Kleingartenanlagen im Sinne des § 1 Absatz 1 des Bundeskleingartengesetzes vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
Sachsen-Anhalt
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt
„§60 Verfahrensfreie Bauvorhaben,…
(1) Verfahrensfrei ist die Errichtung, Änderung oder Aufstellung für
1.Gebäude:
a) eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich, auch soweit sie nachfolgend von der Genehmigungsfreiheit ausgenommen sind,…“
j) Gartenlauben in Kleingartenanlagen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19. September
2006
Schleswig-Holstein
Landesbauordnung für das Land Schleswig- Holstein
„§ 63 Verfahrensfreie Bauvorhaben
(1) Verfahrensfrei sind folgende Gebäude:
a) Gebäude ohne Aufenthaltsräume, ohne Toiletten und ohne Feuerstätten mit Ausnahme von Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsständen bis zu 30 m³ – im Außenbereich bis zu 10 m³– umbauten Raumes,.“
Thüringen
Thüringer Bauordnung
„§63 Verfahrensfreie Bauvorhaben:
(1) Verfahrensfrei sind folgende Gebäude:
a) eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich,…“
(Angaben ohne Gewähr. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an die zuständige Behörde.)
Grenzbebauung
Neben der Größe und Ausstattung des Gartenhauses, kommt es auch auf den Standort an. Soll das Gartenhaus auf der Grenze des heimischen Gartens gebaut werden, ist Vorsicht geboten. Denn laut den Bauverordnungen der Länder ist die Grenzbebauung nur mit Bauten von maximal drei Metern Höhe möglich (Schleswig Holstein: 2,75 m). Auch darf die Gesamtlänge der Grenzbebauung von neun Metern an einer Nachbargrenze in den meisten Bundesländern nicht überschritten werden und die Gebäude dürfen keine Extra-Aufenthaltsräume und Feuerstätten enthalten. Ausführliche Informationen zum Thema Grenzbebauung finden Sie in diesem Artikel.
Der Bebauungsplan
Befindet sich Ihr Haus in einem Wohngebiet, das in den letzten 80 Jahren neu bebaut wurde, dann liegt der Stadt oder Gemeinde aller Wahrscheinlichkeit nach ein Bebauungsplan vor. Dort findet man oft auch Regelungen in Bezug auf „Nebenanlagen“, zu denen auch die Gartenhäuser zählen. Nicht selten ist festgelegt, dass sich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (die durch Baugrenzen gekennzeichnet ist) keine weiteren Nebenanlagen befinden dürfen. Der Grund: Stadtplaner wollten in den letzten Jahrzehnten verhindern, dass die Grundstücke der Anwohner mit zu vielen Schuppen, Lauben und Co. vollgestellt wurden. Neben dieser Regelung befinden sich oftmals noch mehr Einschränkungen im Bebauungsplan, die den Bau eines Gartenhauses betreffen könnte. Fragen Sie aus diesem Grund bei Ihrer Gemeinde nach und bitten Sie um Einsicht in den Bebauungsplan.
Nachbarn fragen
Auch, wenn Sie von Landesbauordnung bis hin zu Bebauungsplan alles doppelt gecheckt haben, kann doch noch ein wichtiger Faktor Ihren Gartenhaus-Bau beeinträchtigen: Die Nachbarn. Schon oft hat das etwas zu große und etwas zu nah an der Grenze gebaute Gartenhaus für Streitigkeiten unter Nachbarn gesorgt. Deshalb raten wir Ihnen vor dem Kauf und Bau des Gartenhauses die Nachbarn auf Ihr Vorhaben anzusprechen und nach Bedenken zu fragen. In der Regel lässt sich so auch bei größeren Gartenhäusern ein Kompromiss finden.
Das Gartenhaus in Kleingartenkolonien
Soll Ihr Gartenhaus in einer Kleingartenanlage gebaut werden, gilt das Bundeskleingartengesetz unter „§ 3 Kleingarten und Gartenlaube“, nachdem das Gartenhaus höchstens eine Grundfläche mit 24 Quadratmetern inklusive überdachtem Freisitz haben darf. Bei Überschreiten der Grundfläche muss eine Baugenehmigung beantragt werden, alle kleineren Gartenlauben dürfen jedoch in der Regel ohne Genehmigung gebaut werden. Auch darf die Gartenlaube nicht als Dauerwohnsitz taugen. Sie dient nur dem Schutz vor schlechtem Wetter und der Unterbringung von Geräten. Die meisten Kleingartenkolonien erlauben es jedoch den Inhabern am Wochenende in der Gartenlaube zu übernachten. Pro Gartenparzelle darf jedoch nur ein Gartenhaus stehen.
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