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Die A-Z Gartenhaus GmbH bietet ihren Kunden über die gesetzlich normierten Garantietatbestände des BGB eine Erweiterung der Garantie auf insgesamt 5 Jahre ab Kaufdatum unter folgenden Voraussetzungen an:

Garantiebedingungen

Die gesetzliche Garantie von zwei Jahren verlängert sich ab Kaufdatum auf insgesamt 5 Jahre, maßgeblich ist die Vorlage des von der Firma A-Z Gartenhaus GmbH ausgestellten Kaufbelegs.

Der Kaufgegenstand muss entweder von der Firma A-Z Gartenhaus GmbH aufgebaut oder entsprechend der beim Verkauf übergebenen Aufbauanleitung montiert worden sein. Dem Käufer obliegt es, das Material bei Anlieferung auf Fehler und Beschädigungen zu prüfen, da mechanische Beschädigungen von der Garantie ausgeschlossen sind.

Der Kunde hat das Produkt nach Maßgabe der Pflege- und Reinigungsanleitung zu behandeln.

Eintritt der Garantie

Im Garantiefall wendet sich der Kunde schriftlich an die Firma A-Z Gartenhaus GmbH unter Vorlage des Originalkaufbelegs.

Bei Holz handelt es sich um ein Naturprodukt. Bitte habe Verständnis, dass Veränderungen wie Quellen, wetterbedingte Veränderungen wie Farbveränderungen, Risse... nicht von der Garantie umfasst sind.

Garantieverfahren

Der Garantiefall muss bei der Firma A-Z Gartenhaus GmbH schriftlich unter Beifügung des Kaufbelegs im Original angezeigt werden. Sollte der Kaufbeleg nicht vorgelegt werden, besteht kein Anspruch auf Garantie, die Firma A-Z Gartenhaus GmbH kann aus Kulanz eine Garantieerklärung abgeben, ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht. Der Kunde sichert zu, der Firma A-Z Gartenhaus GmbH während des Garantieverfahrens die Besichtigung und den Zugang zu dem Kaufobjekt zu gewährleisten, um den Anspruch prüfen zu können.

Die Firma A-Z Gartenhaus GmbH wird schriftlich binnen 4 Wochen dem Kunden mitteilen, ob eine Garantieleistung erfolgt. Erfolgt keine Rückmeldung durch die Firma A-Z Gartenhaus GmbH, gilt der Garantiefall als abgelehnt.

Garantieausschluss

Eine Garantie ist nicht gegeben, wenn sich bei der Besichtigung herausstellt, dass der Garantiefall durch jegliche unsachgemäße Behandlung entstanden sind. Eine Garantie entfällt weiter, wenn mechanische Veränderungen oder Beschädigungen vorliegen.

Wenn sich bei der Garantiebesichtigung herausstellt, dass Kaufgegenstand auf einem nicht geeigneten Untergrund oder eines fehlerhaften Fundaments steht, ist eine Garantieleistung ebenfalls ausgeschlossen.

An- und Umbauten jeglicher Art an dem Kaufgegenstand führen zum Ausschluss der Garantie.

Sturm- und sonstige Wetterschäden sind keine Garantieschäden.

Von der Garantie umfasste Einzelteile

Hat die Firma A-Z Gartenhaus GmbH die Garantieleistung anerkannt, besteht für die Garantie für die Firma A-Z Gartenhaus GmbH ein Wahlrecht, ob eine Reparatur durchgeführt wird oder Garantiematerial zur Verfügung gestellt wird. Der Kunde verpflichtet sich, das Garantiematerial bei der Firma A-Z Gartenhaus GmbH oder an einem durch die Firma A-Z Gartenhaus GmbH zu benennenden Ort abzuholen. Sämtliche weitergehenden Ansprüche wie Abhol-, Montage- oder sonstige Folgekosten sind ausgeschlossen.

Die Parteien vereinbaren, dass der Garantiefall nicht zu einer Verlängerung der Garantie über die vereinbarten 5 Jahre führt. Sollte der Kunde die hier dargestellten Ansprüche nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Kenntnis von dem Garantiefall geltend machen, verjähren diese.