Ein Gartenhaus richtig versichern
Wer ein Gartenhaus erbaut oder übernommen hat, hört früher oder später von den weniger schönen Erlebnissen anderer Gartenhausbesitzer: Einbrüche, Sturmschäden, Diebstahl, Hagel, Blitz, Vandalismus – je nach Lage und Standort kommen solche Widrigkeiten selten bis ziemlich häufig vor. Insbesondere in Kleingartenanlagen hört man immer wieder von Serieneinbrüchen, oft auch außerhalb der Saison, also dann, wenn weit und breit niemand da ist, der etwas mitbekommen kann. In diesem Beitrag verraten wir Ihnen, wie Sie Ihr Gartenhaus richtig versichern können.
Gartenhaus richtig versichern: Vorsicht ist besser als Nachsicht
Die Kosten durch solche unliebsamen Vorkommnisse können sich schnell zu erklecklichen Summen addieren. Es muss ja nicht nur das jeweils entwendete Diebesgut ersetzt werden, meist entstehen auch Schäden an Türen und Fenstern. Brennt eine Gartenlaube gar ab, z.B. aufgrund eines defekten Elektrogeräts, werden leicht Abräumkosten in Höhe mehrerer tausend Euro fällig. Natürlich mag man am liebsten gar nicht daran denken, dass so etwas tatsächlich passieren könnte, doch dient eine Versicherung ja gerade auch dem inneren Frieden: Selbst wenn etwas passiert, steht man nicht völlig im Regen, sondern kann auf Ersatz der Kosten durch die Versicherung hoffen.
Um ein Gartenhaus und dessen Inhalt richtig zu versichern, bedarf es jedoch einiger Checks und Überlegungen, denn Versicherung ist nicht gleich Versicherung. Hierfür haben wir ein paar Tipps für Sie recherchiert, die Ihnen helfen sollen, die passende Vorgehensweise bzw. Vertragsart zu wählen.
Hausratsversicherung oder Wohngebäudeversicherung?
Das kommt darauf an! Wir haben einen Makler gefragt und er erklärt es einfach und bildlich:
„Zur Hausratsversicherung gehört Inventar, das fallen würde, wenn Sie das Haus auf den Kopf drehen würden. Zur Wohngebäudeversicherung gehört alles was fix bleibt (z.B fest montierte Lampen, aber auch Schäden am Haus selbst).“
Ob also ein Gartenhaus in der Hausrats- oder Wohngebäudeversicherung mitversichert ist, kommt auf dessen Standort an. Auf dem eigenen (bzw. gemieteten) Grundstück können diese Versicherungen für eventuelle Schäden unter Umständen (!) haften, doch sollte man das Gartenhaus sicherheitshalber mit in den Versicherungsvertrag aufnehmen lassen. Zwar sind bei der Gebäudeversicherung in der Regel „angegliederte Gebäude“ wie Carports, Gartenhäuser und Geräteschuppen inbegriffen, doch sind solche unbestimmten Rechtsbegriffe oft Auslegungssache. Zudem gilt der Versicherungsschutz nur für solche „Nebengebäude“, die beim Vertragsabschluss vorhanden waren, nicht für ein nachträglich erworbenes Gartenhaus. In der normalen Hausratsversicherung ist der Inhalt eines Gartenhauses in der Regel nicht mitversichert, es sei denn, es ist in der jeweiligen Police speziell vereinbart.
Wer also die Möglichkeit hat, etwa bei einem Neuabschluss oder vor einer möglichen Verlängerung des Versicherungsvertrags, sollte das Gartenhaus explizit in den Vertrag einschließen lassen. Doch auch die Möglichkeit einer Aufnahme in einen bestehenden Vertrag ist möglich, fragen Sie dafür am besten Ihren Versicherungsanbieter. Im Schadensfall ist dann auch das Gartenhaus selbst (Gebäudeversicherung) sowie der gesamte Hausrat im Gartenhaus (Hausratsversicherung) abgesichert, und zwar gegen Schäden, die durch Hagel, Sturm oder Feuer, Beschädigungen durch Leitungswasser und nach einem Einbruchdiebstahl sowie Vandalismus im Zusammenhang mit Einbrüchen.
Gartenhäuser in Kleingartenanlagen
Steht ein Gartenhaus auf einem Pachtgrundstück im Bereich einer Kleingartenanlage, haften die genannten Versicherungen nicht. Manche Kleingartenvereine schließen für alle ihre Pächter Versicherungen ab, andere verlangen per Satzung, dass man sich selber darum kümmert. Die Versicherung über den Verein ist oft recht günstig, doch sollten Sie sich informieren, was genau im Fall des Falles versichert ist. Sofern eine Vereinsversicherug nicht existiert, finden Sie z.B. im Internet geeignete Versicherungsangebote, zu suchen unter dem Stichwort „Gartenhausversicherung“, „Laubenversicherung“ oder „Kleingartenversicherung“. Die Angebote kombinieren oft die Leistungen einer Gebäude- und Hausratsversicherung, manche versichern jedoch genau wie die Hausratsversicherung nur die Gegenstände im Gartenhaus, nicht die Schäden am Haus selbst.
Der Teufel liegt im Detail!
Insbesondere bei Versicherungsverträgen sollte man sich das „Kleingedruckte“ zu Gemüte führen, so lästig das auch sein mag. Denn der Teufel liegt im Detail: Brennt das Gartenhaus aufgrund eines Blitzschlags ab, ist es wichtig zu wissen, ob zum Neuwert oder Zeitwert ersetzt wird. Im Regelfall sollte der Neuwert ersetzt werden, doch wer zahlt eigentlich die Schuttabfuhr bzw. entsorgt den verbrannten Rest der Laube? „Aufräum- und Abbruchkosten“ sollten in den Vertrag einbezogen werden.
Anderer Fall: Sturmschaden am Gartenhaus durch einen umgestürzten Baum auf dem eigenen Grundstück: Sollte schweres Gerät und professionelle Hilfe benötigt werden, um den Baum zu entsorgen, bleiben Sie auf den Kosten für diesen Einsatz sitzen, sofern Sie nicht auch „Bewegungs- und Schutzkosten“ mitversichert haben. Solche Leistungen sind nicht zwangsläufig in allen Policen eingeschlossen, lassen sich aber bei einigen Anbietern auf Wunsch in den Versicherungsschutz einbeziehen.
Weitere Details, die Sie beim Abschluss einer Garten- oder Gartenhausversicherung prüfen sollten:
- Zahlt die Versicherung nur bei Schäden während der Saison oder ganzjährig?
- Gartenmöbel, die draußen stehen, sind in der Regel nicht mitversichert, doch lässt sich diese Option gegen eine erhöhte Gebühr oft dazu wählen;
- Ist ein vorhandenes Gewächshaus, ein Geräteschuppen, ein Gartenpavillon mitversichert?
- Stellt die Versicherung besondere Anforderungen in Bezug auf die Schlösser des Gartenhauses? (Einbruchdiebstahl setzt ja „gewaltsames Eindringen“ voraus).
- Wertgegenstände wie Schmuck und Münzen sind meist nicht mitversichert, bei Gruppenversicherungen über den Kleingartenverein unter Umständen auch keine „besonders wertvollen Gegenstände“, weil diese nicht als Kleingarten-typisch gelten und sich so ein günstiger Versicherungsbeitrag vereinbaren lässt.
Nach wie vor gibt es auch bei Gartenhäusern Risiken, die nicht versicherbar sind. Z.B. deckt die Gartenhausversicherung nur Vandalismus, der im Zusammenhang mit einem Einbruch am Haus entsteht. Wird gar nicht eingebrochen, sondern nur das Haus mit ein paar Graffitis „verziert“, muss man sich selber um die Beseitigung kümmern. Steht die Laube in einem Gebiet mit Überschwemmungsgefahr, wird man ebenfalls – genau wie die Eigentümer von Wohnhäusern – dafür keinen Versicherungsschutz bekommen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Tipps eine Vorstellung gegeben zu haben, auf was man bei der Suche nach dem passenden Versicherungsschutz für ein Gartenhaus achten sollte. Da sich die Bedingungen der Versicherungen unterscheiden und auch immer wieder ändern, können wir natürlich nur allgemeine Infos geben, sozusagen „ohne Gewähr“. Entscheidend ist immer das, was Sie bezüglich Ihres Einzelfalls mit der jeweiligen Versicherung aushandeln. Bessere Karten hat man da des Öfteren, wenn man bei einer Gesellschaft bereits mehrere Verträge hat. Dann lässt sich evtl. die Gebäude- oder Hausratsversicherung sehr günstig erweitern und man kommt damit finanziell besser weg als mit einem neuen Vertrag einer anderen Versicherung.
Auf jeden Fall wünschen wir Ihnen, dass der Versicherungsfall niemals eintreten möge!
Sie interessieren sich für eine Ferien- und Freizeithausversicherung? Dann nehmen Sie über unser Formular Kontakt mit unserem Partner auf. Dieser berät Sie gerne.
Sie hätten gerne weitere, generelle Infos zum Thema Gartenhaus? Schauen Sie doch einmal auf unserem Pinterest-Kanal vorbei. Dort haben wir für Sie eine Vielzahl schöner Boards zusammengestellt.
Folgen Sie uns auch gerne auf Facebook, Instagram und Twitter, damit Sie keinen unserer neuen GartenHaus Artikel mehr verpassen.
***
Titelbild: ©GartenHaus GmbH
Artikebild: ©iStock/AndreyPopov
Die Kommentare sind geschlossen.